Zum Hauptinhalt springen

Alarmierungsplanung in Bayern – wer kommt wann zum Einsatz?

Ein Zimmerbrand, ein Verkehrsunfall oder ein medizinischer Notfall: Wenn Du in einer Notsituation die 112 wählst, musst Du nicht wissen, welche Feuerwehr zuständig ist, ob ein Rettungswagen oder Notarzt benötigt wird, wie viele Fahrzeuge erforderlich sind oder welche besonderen Einsatzmittel gebraucht werden.

Doch woher weiß die Leitstelle, welche Kräfte sie alarmieren muss? Und warum kommen bei manchen Einsätzen mehrere Feuerwehren oder Fahrzeuge des Rettungsdienstes, während bei anderen bereits wenige Einsatzkräfte ausreichen?

Dahinter steckt in Bayern ein einheitlich aufgebautes System aus Notrufabfrage, Schlagwörtern, Einsatzstichwörtern, Alarmierungsplanung und Disposition.

Die Grundlage: die Alarmierungsbekanntmachung Bayern

Eine wichtige Grundlage für dieses System ist die Alarmierungsbekanntmachung, kurz ABek. Sie regelt die Alarmierungsplanung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern.

Das Ziel ist einfach: Bei einem Notfall sollen möglichst schnell die Kräfte und Einsatzmittel alarmiert werden, die aufgrund der gemeldeten Situation voraussichtlich benötigt werden.

Denn nicht jeder Einsatz stellt die gleichen Anforderungen. Ein brennender Mülleimer benötigt andere Einsatzmittel als ein Zimmerbrand. Ein umgestürzter Baum ist anders zu bewältigen als ein Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen. Und wenn Menschen unmittelbar in Gefahr sind, können von Beginn an zusätzliche Kräfte erforderlich sein.

Auch im Rettungsdienst macht es einen Unterschied, welche medizinische Situation gemeldet wird und welche Einsatzmittel dafür benötigt werden.

Damit solche Entscheidungen schnell und nach einheitlichen Grundsätzen getroffen werden können, gibt es festgelegte Schlagwörter und Einsatzstichwörter.

Vom Notruf zum Schlagwort

Am Anfang steht häufig der Notruf über die 112.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle stellen Dir gezielte Fragen. Dadurch entsteht Schritt für Schritt ein möglichst genaues Bild der gemeldeten Situation.

Bei einem Feuerwehreinsatz kann beispielsweise wichtig sein: Wo genau ist etwas passiert? Was brennt? Befindet sich der Brand innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes? Sind Menschen verletzt, eingeschlossen oder anderweitig in Gefahr?

Bei einem medizinischen Notfall werden entsprechend andere Informationen benötigt, um einschätzen zu können, welche rettungsdienstliche Hilfe erforderlich ist.

Auf Grundlage dieser Informationen wählt die Leitstelle ein passendes Schlagwort aus. Das Schlagwort beschreibt möglichst konkret, was gemeldet wurde.

Die verwendeten Schlagwörter werden dabei nicht frei formuliert. Sie stammen aus einem festgelegten Schlagwortkatalog und sorgen dafür, dass vergleichbare Meldungen nach einem einheitlichen System eingeordnet werden können.

Schlagwort und Einsatzstichwort – wo liegt der Unterschied?

Schlagwort und Einsatzstichwort sind nicht dasselbe.

Das Schlagwort beschreibt möglichst genau die gemeldete Situation. Diesem Schlagwort sind entsprechende Einsatzstichwörter zugeordnet.

Dabei kann einem Schlagwort beispielsweise sowohl ein Einsatzstichwort für die Feuerwehr als auch ein Einsatzstichwort für den Rettungsdienst zugeordnet sein.

Bei der Feuerwehr gibt es unter anderem die Bereiche:

  • B für Brandeinsätze
  • THL für Technische Hilfeleistungen
  • ABC für Einsätze mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen

Auch für den Rettungsdienst gibt es entsprechende Einsatzstichwörter.

Für die Alarmierung ist anschließend die Kombination aus Schlagwort und Einsatzstichwort entscheidend. In der Alarmierungsplanung ist hinterlegt, welche Kräfte und Einsatzmittel für diese Kombination vorgesehen sind.

Vereinfacht lässt sich der Ablauf so darstellen:

Notruf → Schlagwort → Einsatzstichwort → Alarmierungsplanung → Disposition → Alarmierung

Zwei Zimmerbrände – ein entscheidender Unterschied

Wie dieses System funktioniert, lässt sich an zwei offiziellen Schlagwörtern besonders gut zeigen.

Zimmerbrand

Wird der Leitstelle ein Brand in einem Zimmer innerhalb eines Gebäudes gemeldet, steht dafür das Schlagwort:

#B1123#im Gebäude#Zimmer

Diesem Schlagwort sind unter anderem folgende Einsatzstichwörter zugeordnet:

  • Feuerwehr: B 3
  • Rettungsdienst: RD 1

Kommt bei der Notrufabfrage dagegen die Information hinzu, dass sich eine Person in Gefahr befindet, handelt es sich um eine andere gemeldete Einsatzsituation. Dafür steht ein eigenes Schlagwort:

Zimmerbrand – Person in Gefahr

#B1124#im Gebäude#Zimmer (Person in Gefahr)

Diesem Schlagwort sind unter anderem folgende Einsatzstichwörter zugeordnet:

  • Feuerwehr: B 3 Person
  • Rettungsdienst: RD 3

Für Dich unterscheiden sich beide Meldungen zunächst nur durch die zusätzliche Information „Person in Gefahr“. Für die Einsatzplanung ist diese Information jedoch von großer Bedeutung.

Bei der Feuerwehr muss nun von Beginn an mit einer Menschenrettung gerechnet werden. Gleichzeitig muss der Rettungsdienst darauf vorbereitet sein, möglicherweise betroffene Personen medizinisch versorgen zu müssen.

Das zeigt, warum die Fragen der Leitstelle so wichtig sind. Je genauer die gemeldete Situation bekannt ist, desto genauer kann sie dem passenden Schlagwort und damit den zugehörigen Einsatzstichwörtern zugeordnet werden.

Die ABek legt auch Mindestanforderungen fest

Die örtliche Alarmierungsplanung kann an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Sie kann jedoch nicht völlig frei gestaltet werden.

Die ABek gibt für bestimmte Einsatzlagen Mindestanforderungen an die erforderlichen Kräfte und Einsatzmittel vor.

Damit wird sichergestellt, dass für vergleichbare Einsatzlagen in ganz Bayern bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden.

Die örtliche Alarmierungsplanung muss diese Vorgaben berücksichtigen. Je nach örtlicher Situation können darüber hinaus weitere Kräfte oder Einsatzmittel vorgesehen werden.

Das gilt nicht nur für die Feuerwehr. Auch im Rettungsdienst bestehen entsprechende Vorgaben für die vorzusehenden rettungsdienstlichen Einsatzmittel.

Die ABek schafft damit einen gemeinsamen Rahmen für Bayern und lässt gleichzeitig den notwendigen Spielraum, die konkrete Alarmierung an die örtlichen Verhältnisse anzupassen.

Wer legt fest, was alarmiert wird?

Welche Kräfte und Einsatzmittel für eine bestimmte Einsatzsituation vorgesehen sind, wird nicht erst während eines Notrufs entschieden.

Dafür gibt es eine bereits im Voraus erstellte Alarmierungsplanung.

Für den Brand- und Katastrophenschutz sind hierfür die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden verantwortlich. An der Planung wirken unter anderem die Integrierten Leitstellen sowie die zuständigen Führungskräfte der Feuerwehren mit. Für den Rettungsdienst bestehen ebenfalls entsprechende Planungen und Zuständigkeiten.

In der Alarmierungsplanung wird festgelegt, welche Kräfte und Einsatzmittel für die jeweilige Kombination aus Schlagwort und Einsatzstichwort vorgesehen sind.

Das Ergebnis wird im Einsatzleitsystem hinterlegt. Wird bei einem Notruf eine gemeldete Situation einem Schlagwort zugeordnet, stehen damit auch die zugehörigen Einsatzstichwörter fest. Anschließend kann auf die dafür hinterlegte Alarmierungsplanung zurückgegriffen werden.

Alarmierungsplanung und Disposition – was ist der Unterschied?

Die Alarmierungsplanung legt fest, welche Kräfte und Einsatzmittel für eine bestimmte Einsatzsituation vorgesehen sind. Damit ist aber noch nicht zwangsläufig festgelegt, welches konkrete Fahrzeug tatsächlich zum Einsatz fährt.

Hier kommt die Disposition ins Spiel. Sie berücksichtigt unter anderem, welche der vorgesehenen Einsatzmittel zum Zeitpunkt des Notrufs tatsächlich verfügbar sind.

Wie diese Disposition erfolgt, unterscheidet sich zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst.

Feuerwehr und Rettungsdienst – unterschiedliche Disposition

Bei der Berufsfeuerwehr Nürnberg ist das Stadtgebiet in Wachbezirke eingeteilt. Für die verschiedenen Bereiche ist festgelegt, welche Feuerwachen bei einer Alarmierung berücksichtigt werden.

Ist beispielsweise das eigentlich vorgesehene Hilfeleistungslöschfahrzeug der zuständigen Feuerwache bereits in einem anderen Einsatz gebunden oder aus einem anderen Grund nicht verfügbar, kann ein entsprechendes Fahrzeug aus einem anderen Wachbezirk alarmiert werden.

So kann die vorgesehene Anzahl an benötigten Fahrzeugen auch dann erreicht werden, wenn einzelne Einsatzmittel gerade nicht zur Verfügung stehen. Für Führungs- und Sonderfahrzeuge gelten teilweise eigene Festlegungen.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr richtet sich die Alarmierung nach der für den jeweiligen Bereich hinterlegten Zuständigkeit und Alarmierungsplanung. Deshalb kann zusätzlich zu den Kräften der Berufsfeuerwehr die örtlich zuständige Freiwillige Feuerwehr alarmiert werden.

Im Rettungsdienst funktioniert die Disposition dagegen anders. Hier wird grundsätzlich das nächstgelegene geeignete und verfügbare Rettungsmittel alarmiert.

Dabei sind Stadt- oder Landkreisgrenzen nicht ausschlaggebend. Deshalb kann es beispielsweise vorkommen, dass zu einem Notfall in Nürnberg ein Rettungswagen aus Fürth oder dem Nürnberger Land alarmiert wird. Entscheidend ist, welches geeignete Rettungsmittel für den Einsatz zur Verfügung steht.

Wie sieht das konkret in Nürnberg aus?

Wie sich Schlagwort, Einsatzstichwort und Alarmierungsplanung auf eine tatsächliche Alarmierung auswirken, lässt sich anhand einiger Beispiele aus Nürnberg zeigen.

Abfall-, Müll- oder Papiercontainer im Freien
Schlagwort: #B1014#im Freien#Abfall-, Müll-, Papiercontainer
Feuerwehr-Stichwort: B 1

Für diese Kombination sieht die Nürnberger Alarmierungsplanung auf Seiten der Feuerwehr beispielsweise folgende Kräfte und Fahrzeuge vor:

  • 1 Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) der Berufsfeuerwehr
  • gegebenenfalls die zuständige Freiwillige Feuerwehr

Bei einem Brand innerhalb eines Gebäudes fällt die Alarmierung bereits deutlich umfangreicher aus.

Zimmerbrand
Schlagwort: #B1123#im Gebäude#Zimmer
Feuerwehr-Stichwort: B 3
Rettungsdienst-Stichwort: RD 1

Für diese Kombination sieht die Nürnberger Alarmierungsplanung auf Seiten der Feuerwehr beispielsweise folgende Kräfte und Fahrzeuge vor:

  • B-Dienst mit Einsatzleitwagen (ELW)
  • 2 Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF)
  • 1 Drehleiter (DLK)
  • 1 Kleinalarmfahrzeug (KLAF)
  • gegebenenfalls die zuständige Freiwillige Feuerwehr

Auf Seiten des Rettungsdienstes sind in diesem Fall ein Rettungswagen (RTW) sowie der Einsatzleiter Rettungsdienst (ELRD) vorgesehen.

Besteht bei dem Zimmerbrand zusätzlich eine Gefahr für eine Person, sieht die Planung entsprechend anders aus:

Zimmerbrand – Person in Gefahr
Schlagwort: #B1124#im Gebäude#Zimmer (Person in Gefahr)
Feuerwehr-Stichwort: B 3 Person
Rettungsdienst-Stichwort: RD 3

Für diese Kombination sieht die Nürnberger Alarmierungsplanung auf Seiten der Feuerwehr beispielsweise folgende Kräfte und Fahrzeuge vor:

  • B-Dienst mit Einsatzleitwagen (ELW)
  • 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF)
  • 1 Drehleiter (DLK)
  • 1 Kleinalarmfahrzeug (KLAF)
  • 1 Gerätewagen Atemschutz/Wasser (GW-A/W)
  • gegebenenfalls die zuständige Freiwillige Feuerwehr

Auf Seiten des Rettungsdienstes sind in diesem Fall 2 Rettungswagen (RTW), 1 Notarzt sowie der Einsatzleiter Rettungsdienst (ELRD) vorgesehen.

Der Vergleich zeigt, welche Auswirkungen unterschiedliche gemeldete Situationen haben können. Bereits ein vergleichsweise kleiner Brand im Freien führt zu einer anderen Alarmierung als ein Brand innerhalb eines Gebäudes. Kommt bei einem Zimmerbrand zusätzlich die Information hinzu, dass sich eine Person in Gefahr befindet, ändern sich wiederum Schlagwort, Einsatzstichwörter und die dafür hinterlegte Alarmierungsplanung.

Diese Zusammenstellung ist ein Beispiel für die örtliche Alarmierungsplanung in Nürnberg. In einer anderen bayerischen Stadt oder einem Landkreis kann die konkrete Zusammenstellung der Kräfte und Fahrzeuge anders aussehen.

Warum kommen manchmal mehrere Feuerwehren?

Gerade bei größeren Einsatzlagen werden häufig mehrere Feuerwehren gleichzeitig alarmiert.

Das bedeutet nicht, dass eine einzelne Feuerwehr „zu klein“ für den Einsatz wäre. Vielmehr müssen die für die jeweilige Einsatzsituation vorgesehenen Kräfte, Fahrzeuge und Fähigkeiten zusammengebracht werden.

Eine Feuerwehr kann beispielsweise ein Löschfahrzeug stellen, während eine andere weitere Einsatzkräfte oder ein zusätzlich benötigtes Sonderfahrzeug mitbringt.

Welche Feuerwehren und Fahrzeuge dafür vorgesehen sind, ergibt sich aus der örtlichen Alarmierungsplanung und der anschließenden Disposition.

Und wenn die Meldung nicht der tatsächlichen Lage entspricht?

Die erste Alarmierung kann immer nur auf den Informationen beruhen, die der Leitstelle zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Das ausgewählte Schlagwort beschreibt deshalb zunächst die gemeldete Situation. Die tatsächliche Lage, die Feuerwehr oder Rettungsdienst später vor Ort antreffen, kann davon abweichen.

Nach dem Eintreffen erkunden die Einsatzkräfte die Lage und geben eine Rückmeldung an die Leitstelle.

Stellt sich beispielsweise heraus, dass weitere Personen gefährdet sind oder zusätzliche Einsatzmittel benötigt werden, können jederzeit weitere Kräfte nachalarmiert werden.

Umgekehrt kann sich eine zunächst größer erscheinende Situation als weniger umfangreich herausstellen. Nicht mehr benötigte Kräfte können dann ihre Anfahrt abbrechen oder aus dem Einsatz entlassen werden.

Eine größere Erstalarmierung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass tatsächlich ein entsprechend großes Schadensereignis vorliegt. Sie sorgt vielmehr dafür, dass aufgrund der zum Zeitpunkt des Notrufs bekannten Informationen die vorgesehenen Kräfte frühzeitig auf den Weg gebracht werden.

Was musst Du als Anrufer wissen?

Eigentlich nur sehr wenig.

Wenn Du die 112 wählst, musst Du weder die ABek noch Schlagwörter oder Einsatzstichwörter kennen. Du musst auch nicht selbst entscheiden, ob ein Löschfahrzeug, eine Drehleiter, ein Rettungswagen, ein Notarzt oder weitere Spezialfahrzeuge benötigt werden.

Entscheidend ist etwas anderes:

Beschreibe möglichst genau, was passiert ist, und beantworte die Fragen der Leitstelle.

Die weitere Einordnung übernimmt die Integrierte Leitstelle.

Im Hintergrund läuft vereinfacht folgender Prozess ab:

Notruf → Schlagwort → zugeordnete Einsatzstichwörter → Alarmierungsplanung → Disposition → Alarmierung

So sorgt ein System, das für Dich als Anrufer weitgehend unsichtbar bleibt, dafür, dass aus den Informationen Deines Notrufs möglichst schnell die passende Hilfe wird.